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Mitglieder Info –Das neue SEPA Verfahren

In Kürze werden alle Mitglieder ein Schreiben erhalten, in dem der Vorstand über  die Anpassung unseres bisher üblichen Zahlungsverkehrs an die neuen europäischen Zahlungsverkehrsformate „SEPA“ informiert. „SEPA“ steht für „ Single Euro Payment Area“, das heißt, für die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes. Obwohl unser Verein (noch) keine Zahlungen außerhalb Deutschlands tätigt, sind auch wir als ausschließlich nationaler Anwender von den Änderungen betroffen, denn Voraussetzung für die europaweite SEPA Anwendung ist natürlich die Umsetzung auf jeweiliger nationaler Ebene als Basis.

Die bisherigen nationalen Verfahren dürfen nur noch bis zum 31.Januar 2014 genutzt werden. Unsere bisherige Praxis, mit der Kontonummer und der Bankleitzahl des einzelnen Mitgliedes die Mitgliedsbeiträge bei entsprechender Abbuchungsermächtigung einzuziehen, ist ab Februar 2014 nicht mehr anwendbar. Wir werden also letztmalig am 5. Januar 2014 die Jahres-und Halbjahresmitgliedsbeiträge sowie den 1. Quartalsbeitrag  abbuchen. Der am 5.7.2014 fällige zweite Halbjahresbeitrag und die am 5.4.,5.7.und 5.10. des Jahres weiteren fälligen Quartalsbeiträge ziehen wir dann  auf der Grundlage des SEPA Verfahrens und des uns erteilten SEPA Mandats ein.

Dazu sind wir verpflichtet, allen Mitgliedern unsere allgemein gültige Gläubiger-Identifikationsnummer mitzuteilen, die  DE82ZZZ00001028342 lautet und die individuelle Mandatsreferenznummer zu bezeichnen, die identisch mit der jeweiligen Mitgliedsnummer ist. Neben diesen Kenndaten wird die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl durch eine IBAN (International Bank Account Number) ersetzt, die bereits der Rückseite jeder EC- Karte unter der Unterschriftenzeile entnommen werden kann und die wir aufgrund der bisherigen Abbuchungsdaten ermitteln können.   Für Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Eintrag vom 18.11.2013

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